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Verhinderungspflege nach SGB XI | Lach und Scherer
Ersatzpflege für Angehörige

Auszeit für Pflegende.
Sicher vertreten.

Wenn Sie als pflegender Angehöriger durch Urlaub, Krankheit oder andere Termine ausfallen, übernehmen wir liebevoll und zuverlässig die Betreuung bei Ihnen zuhause.

Beratung anfragen

Entlastung im Alltag

Zuverlässige Vertretung in der häuslichen Pflege – von der Pflegekasse finanziert.

Bei Krankheit oder Erholungsurlaub Auch stundenweise möglich Abrechnung mit der Pflegekasse
Entlastung für Angehörige

Leistungen der Verhinderungspflege

Die Ersatzpflegeperson übernimmt Aufgaben wie die Grundpflege (z. B. Unterstützung bei der Körperpflege und Ernährung) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung (z. B. Einkaufen, Mahlzeiten zubereiten, Putzen). Auch Betreuungsleistungen wie Spaziergänge oder Gespräche können Teil der Verhinderungspflege sein. Wir bieten professionelle Betreuung für Pflegebedürftige.

Unterstützung bei Anträgen Wir helfen Ihnen gerne bei der Beantragung und rechnen die erbrachten Leistungen auf Wunsch direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Grundpflege

Übernahme der täglichen Körperpflege und Hygiene.

Urlaubsvertretung

Beruhigt in den Urlaub fahren – wir sind da.

Krankheitsvertretung

Schnelle und unkomplizierte Hilfe, wenn Sie selbst erkranken.

Stundenweise Entlastung

Für Arztbesuche, Behördengänge oder einfach eine kurze Auszeit.

Hauswirtschaft

Unterstützung beim Einkaufen, Kochen oder Reinigen.

Betreuung & Alltag

Gesellschaft leisten, Spaziergänge und aktivierende Beschäftigung.

Abgrenzung zur Behandlungspflege

Nicht abgedeckt wird die medizinische Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung oder Blutdruckmessung), da diese durch Fachkräfte erfolgen muss und über die Krankenkasse abgerechnet wird.

Nach § 39 SGB XI

Wann besteht Anspruch auf Ersatzpflege?

Die Verhinderungspflege ist gesetzlich als ergänzende Leistung verankert, um die Pflege zuhause jederzeit sicherzustellen. Damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt, müssen vorab bestimmte Grundvoraussetzungen erfüllt sein.

Bis zu 1.685 € Budget jährlich Die Kosten für die Ersatzpflege werden bis zu 1.685 Euro pro Jahr erstattet. Dies gilt auch dann, wenn die Vertretung durch Freunde oder Nachbarn erfolgt.

6 Monate Vorpflegezeit

Die pflegebedürftige Person muss vor der erstmaligen Verhinderung bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt worden sein.

Mindestens Pflegegrad 2

Ein anerkannter Pflegegrad von 2 oder höher ist zwingende Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege.

Sicherheit & Vertrauen

Ihre Liebsten in besten Händen.

Gewohnte Umgebung Planbar & Flexibel Budgetberatung Liebevolles Team

Ablauf der Verhinderungspflege

Eine kurze Auszeit oder ein krankheitsbedingter Ausfall? So unkompliziert organisieren wir die Ersatzpflege nach SGB XI für Sie.

1. Ausfall mitteilen

Sie wissen, dass Sie als Pflegeperson durch Urlaub, Termine oder Krankheit verhindert sind? Kontaktieren Sie uns einfach mit Ihrem gewünschten Zeitraum.

2. Budget & Planung

Wir prüfen das noch offene Entlastungsbudget bei Ihrer Pflegekasse und planen gemeinsam, welche Grundpflege- und Betreuungsleistungen benötigt werden.

3. Pflege zuhause

Unser examiniertes Team übernimmt pünktlich und liebevoll die Ersatzpflege. Der vertraute Alltag Ihres Angehörigen wird nahtlos fortgeführt.

4. Direkte Abrechnung

Sie müssen nicht in Vorkasse treten. Über eine Abtretungserklärung rechnen wir die erbrachten Leistungen nach § 39 SGB XI direkt mit der Kasse ab.

Übersichtliche Antworten auf Ihre wichtigsten Fragen zur stundenweisen oder tageweisen Vertretung, dem Pflegebudget und der reibungslosen Abrechnung.

Was ist Verhinderungspflege und wer bezahlt?

Die Verhinderungspflege (oft auch Ersatzpflege genannt) ist eine finanzielle Leistung der Pflegekasse. Sie springt ein, wenn die reguläre, private Pflegeperson (meist ein Familienangehöriger) vorübergehend verhindert ist – zum Beispiel wegen eines eigenen Erholungsurlaubs, einer Krankheit, Arztbesuchen oder einfach für eine kurze Auszeit vom Pflegealltag. In dieser Zeit übernimmt jemand anderes die Pflege (z.B. ein ambulanter Pflegedienst, Nachbarn oder Freunde).

Wer bezahlt? Die Pflegekasse trägt diese Kosten für alle Personen ab Pflegegrad 2. Durch das neue, zusammengelegte Entlastungsbudget (den sogenannten „Gemeinsamen Jahresbetrag“) stehen Ihnen dafür nun bis zu 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.

Kann ich mir die Verhinderungspflege auszahlen lassen?

Nein, nicht als pauschale Vorabauszahlung auf Ihr Konto. Die Verhinderungspflege funktioniert strikt nach dem Prinzip der Kostenerstattung gegen Nachweis.
Der Ablauf: Der Pflegedienst stellt eine Rechnung, oder Sie lassen sich von der Privatperson (z. B. dem Nachbarn) eine Quittung über das gezahlte Geld unterschreiben. Diese Belege reichen Sie bei der Pflegekasse ein, welche Ihnen den Betrag anschließend erstattet.

Sonderregel bei nahen Verwandten: Wenn Personen ausrüsten, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (z. B. Kinder, Enkel) oder mit im selben Haushalt leben, ist die Erstattung gesetzlich auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt. Die vollen 3.539 Euro können in diesem speziellen Fall nur dann ausgeschöpft werden, wenn diese Angehörigen nachweisbare Zusatzkosten hatten (wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall).

Welche Nachteile hat die Verhinderungspflege?

Obwohl sie eine massive Entlastung darstellt, gibt es ein paar organisatorische und finanzielle Einschränkungen, die man kennen sollte:
Kürzung des Pflegegeldes: Wenn Sie die Verhinderungspflege an einem Tag für 8 Stunden oder länger in Anspruch nehmen, wird das reguläre Pflegegeld für diesen Tag um 50 % gekürzt. (Der erste und der letzte Tag der Verhinderung sind davon allerdings immer ausgenommen).

Bürokratie: Sie müssen in Vorleistung gehen (bei Privatpersonen), Anträge stellen und Rechnungen bzw. Quittungen sammeln, um das Geld zurückzuholen.

Zeitliches Limit: Die tageweise Verhinderungspflege (also Tage über 8 Stunden) ist auf maximal 8 Wochen (56 Tage) im Kalenderjahr begrenzt.

Wie viele Stunden Verhinderungspflege am Tag?

Es gibt kein gesetzliches Limit, wie viele Stunden pro Tag Sie die Verhinderungspflege nutzen dürfen. Das können 2 Stunden für einen Arztbesuch sein, oder 24 Stunden, wenn Sie verreisen.
Entscheidend ist hierbei nur die magische Grenze von 8 Stunden, da sie bestimmt, wie abgerechnet wird:

Stundenweise Verhinderungspflege (unter 8 Stunden am Tag): Dies ist für Sie am lukrativsten. Das reguläre Pflegegeld wird zu 100 % voll weitergezahlt. Außerdem werden diese Tage nicht von Ihrem maximalen 56-Tage-Kontingent abgezogen.

Tageweise Verhinderungspflege (8 Stunden oder mehr am Tag): Hier greift die erwähnte Kürzung des Pflegegeldes um 50 %, und der jeweilige Tag wird von Ihrem Jahreskontingent (56 Tage) abgezogen.