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Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI | Lach und Scherer
Gesetzlicher Beratungseinsatz

Pflege sichern.
Kompetent beraten.

Wenn Sie Pflegegeld beziehen, ist eine regelmäßige Beratung Pflicht. Wir führen den gesetzlichen Pflegeberatungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durch und geben wertvolle Tipps für den Alltag.

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Sicherheit & Tipps

Nutzen Sie unser Expertenwissen, um die häusliche Pflege optimal zu gestalten.

Gesetzliche Pflicht erfüllen Pflegegeld sichern Direktabrechnung mit der Kasse
Die rechtlichen Rahmenbedingungen

Wann ist die Pflegeberatung Pflicht?

Beziehen Sie oder Ihr Angehöriger ausschließlich Pflegegeld (und nutzen keinen Pflegedienst für die Grundpflege), schreibt der Gesetzgeber regelmäßige Beratungseinsätze vor. Dies dient der Sicherung der Qualität in der häuslichen Pflege.

Vorsicht bei Fristversäumnis Wird der Beratungseinsatz nicht fristgerecht abgerufen, kann die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder sogar komplett streichen.

Pflegegrad 1

Der Beratungseinsatz ist freiwillig, kann aber einmal pro Halbjahr in Anspruch genommen werden.

Pflegegrad 2 & 3

Der Einsatz ist gesetzliche Pflicht und muss einmal pro Halbjahr (alle 6 Monate) erfolgen.

Pflegegrad 4 & 5

Der Einsatz ist gesetzliche Pflicht und muss einmal pro Quartal (alle 3 Monate) erfolgen.

Keine Kosten für Sie

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden in vollem Umfang von Ihrer zuständigen Pflegekasse übernommen.

Unser kostenloser Erinnerungsservice

Der Alltag in der Pflege ist oft stressig. Damit Sie keine wichtigen Fristen verpassen und Ihr Pflegegeld sicher ist, nehmen wir Sie gerne in unser System auf und erinnern Sie proaktiv, sobald der nächste Beratungseinsatz fällig wird.

Mehr als nur ein Pflichttermin

Was beinhaltet die Beratung?

Der Beratungseinsatz ist keine Prüfung, sondern eine aktive Hilfestellung für Sie. Wir bewerten gemeinsam die aktuelle Pflegesituation, erkennen Belastungen frühzeitig und zeigen Lösungswege auf, die genau zu Ihrem individuellen Alltag passen.

Praxisnahe Unterstützung Unsere erfahrenen Pflegefachkräfte geben Ihnen konkrete Handgriffe und Tipps an die Hand, um die Pflege schonender zu gestalten.

Pflegesituation bewerten

Wir prüfen, ob die Pflege in der aktuellen Form sichergestellt und für alle Beteiligten machbar ist.

Hilfsmittel-Empfehlung

Beratung zu nützlichen Pflegehilfsmitteln (z.B. Pflegebett, Rollator), die den Alltag erleichtern.

Höherstufung prüfen

Wir schätzen ein, ob sich der Zustand verändert hat und ein Antrag auf einen höheren Pflegegrad sinnvoll ist.

Entlastungsangebote

Aufklärung über Leistungen wie Verhinderungspflege, Tagespflege oder Entlastungsbeträge.

Wohnraumanpassung

Tipps und Informationen zu Zuschüssen der Pflegekasse für barrierefreie Umbauten im Zuhause.

Pflegekurse vermitteln

Informationen zu kostenlosen Pflegekursen für pflegende Angehörige (z.B. rückenschonendes Heben).

Ihr Partner vor Ort

Wir lassen Sie mit der Pflege nicht allein.

Bei Ihnen zuhause Keine versteckten Kosten Erfahrene Fachkräfte Automatische Erinnerung

Wir klären die wichtigsten Themen rund um den Pflichteinsatz, den MD-Besuch und die Kosten der Beratung.

Was sollte man beim Termin mit dem MD (MDK) beachten?

Der Medizinische Dienst (MD, ehemals MDK) beurteilt Ihren Pflegebedarf. Es ist extrem wichtig, die Situation realistisch darzustellen. Beschönigen Sie nichts aus falschem Schamgefühl (z.B. „Das klappt schon noch“ oder „Heute ist ein guter Tag“). Der MD muss wissen, wie der Pflegealltag an schlechten Tagen abläuft. Vermeiden Sie es, notwendige Hilfestellungen herunterzuspielen. Bleiben Sie ehrlich und zeigen Sie den tatsächlichen Unterstützungsbedarf auf.

Was genau ist eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Nein, nicht als pauschale Vorabauszahlung auf Ihr Konto. Die Verhinderungspflege funktioniert strikt nach dem Prinzip der Kostenerstattung gegen Nachweis.
Der Ablauf: Der Pflegedienst stellt eine Rechnung, oder Sie lassen sich von der Privatperson (z. B. dem Nachbarn) eine Quittung über das gezahlte Geld unterschreiben. Diese Belege reichen Sie bei der Pflegekasse ein, welche Ihnen den Betrag anschließend erstattet.

Sonderregel bei nahen Verwandten: Wenn Personen ausrüsten, die bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sind (z. B. Kinder, Enkel) oder mit im selben Haushalt leben, ist die Erstattung gesetzlich auf das 1,5-Fache des monatlichen Pflegegeldes gedeckelt. Die vollen 3.539 Euro können in diesem speziellen Fall nur dann ausgeschöpft werden, wenn diese Angehörigen nachweisbare Zusatzkosten hatten (wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall).

Wer ist berechtigt, den Pflegeberatungseinsatz durchzuführen?

Der gesetzliche Beratungseinsatz darf nur von zugelassenen ambulanten Pflegeeinrichtungen (wie unserem Pflegedienst) oder anerkannten Beratungsstellen durchgeführt werden. Die beratenden Personen müssen ausgebildete Pflegefachkräfte sein, die über das nötige Fachwissen verfügen, um die Pflegesituation in Ihrem Zuhause professionell und ganzheitlich einzuschätzen.

Welche Kosten entstehen für den Beratungsbesuch?

Für Sie als Pflegebedürftiger oder Angehöriger ist der gesetzliche Pflegeberatungseinsatz komplett kostenfrei. Die Vergütung des Pflegedienstes wird von uns direkt mit Ihrer zuständigen Pflegekasse abgerechnet. Die Pauschalen, die der Pflegedienst von der Kasse erhält, sind gesetzlich festgelegt und variieren je nach Pflegegrad. Sie müssen hierfür nicht in Vorkasse treten.