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Behandlungspflege | Layout adaptiert
Fachgerechte Behandlungspflege

Behandlungspflege

Fachgerechte Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – durchgeführt von examinierten Pflegefachkräften mit Ruhe, Sorgfalt und Menschlichkeit.

Ob Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe – wir führen medizinische Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause durch, um Ihre Gesundheit sicher zu stabilisieren.

Beratung anfragen

Medikamentengabe

Fachgerechte Verabreichung und Sortierung nach ärztlicher Anordnung.

Blutzucker

Regelmäßige Kontrolle und lückenlose Dokumentation Ihrer Vitalwerte.

Wundversorgung

Hygienische Versorgung und Verbandswechsel von akuten und chronischen Wunden.

Injektionen

Sichere subkutane und intramuskuläre Injektionen wie Insulin oder Heparin.

Kompressionsstrümpfe

Wir helfen Ihnen fachgerecht beim An- und Ausziehen Ihrer Kompressionskleidung.

Katheter & Sonden

Fachgerechte Versorgung und Pflege von Blasenkathetern und Magensonden.

In 3 einfachen Schritten zu Ihrer medizinischen Versorgung

1

Die ärztliche Verordnung

Ihr Hausarzt, Facharzt oder der Sozialdienst im Krankenhaus stellt Ihnen eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (das sogenannte Muster 12) aus.

2

Kontakt mit Lach & Scherer

Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir besprechen die Verordnung und planen gemeinsam die optimalen Besuchszeiten für Ihre Behandlung (z. B. für die tägliche Spritze oder den Verbandswechsel).

3

Bürokratie abgeben & entspannen

Wir reichen die Verordnung direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sie müssen sich um nichts kümmern – unser Fachpersonal startet pünktlich und zuverlässig mit der Pflege bei Ihnen zu Hause.

Mobilität und kurze Wege sind uns wichtig, um im Ernstfall schnell bei Ihnen zu sein. Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Patienten zuverlässig in den folgenden Frankfurter Stadtteilen:

  • Zentrum & Nord: Westend, Nordend, Bornheim, Ostend
  • Westen: Bockenheim, Gallus, Ginnheim, Heddernheim
  • Süden & Umland: Sachsenhausen, Niederrad, Oberrad

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – oft können wir unsere Touren flexibel anpassen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?

Die gute Nachricht vorweg: Da die Behandlungspflege (nach SGB V) eine rein medizinische Notwendigkeit ist, werden die Kosten zu 100 % von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Sie belastet somit nicht Ihr Pflegegeld oder Ihr Budget der Pflegekasse (SGB XI).

Gibt es eine Zuzahlung?

Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag sowie 10 Euro pro ärztlicher Verordnung – allerdings begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt auch dieser Anteil komplett.

Klare Antworten zu den wichtigsten Themen rund um ärztliche Verordnungen, Pflegegrade und die Kostenübernahme bei der Behandlungspflege.

Benötige ich einen Pflegegrad für die Behandlungspflege?

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Die Behandlungspflege (nach SGB V) ist völlig unabhängig von einem anerkannten Pflegegrad. Da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, ist ausschließlich die Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt entscheidend.

Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?

Eine Erstverordnung nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt wird in der Regel für 14 Tage ausgestellt. Sollte eine längere Behandlung notwendig sein (z. B. bei chronischen Wunden), kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Wir kümmern uns für Sie darum, dass diese lückenlos bei der Kasse eingereicht wird.

Wer führt die medizinischen Maßnahmen durch?

Medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von staatlich examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. So garantieren wir höchste Qualität und Sicherheit bei sensiblen Aufgaben wie dem Spritzen von Insulin, der Versorgung von Port-Kathetern oder beim Anlegen von speziellen Verbänden.