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Hauswirtschaftliche Versorgung | Editorial Layout
Hauswirtschaftliche Versorgung nach SGB XI

Hauswirtschaftliche Versorgung

Zuhause wohlfühlen.
Alltag erleichtern.
Wenn der Haushalt zunehmend schwerer fällt, sind wir an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Reinigung, beim Einkaufen und Kochen – für ein sauberes, sicheres und angenehmes Zuhause.

Die hauswirtschaftliche Versorgung ist eine unverzichtbare Ergänzung zur Pflege. Unsere erfahrenen Fachkräfte entlasten Sie zuverlässig im Alltag.
Beratung anfragen

Wohnungsreinigung

Saugen, Wischen, Staubputzen und die allgemeine Reinigung Ihrer genutzten Wohnräume.

Einkäufe & Besorgungen

Beschaffung von Lebensmitteln, Einlösen von Rezepten und Dinge des täglichen Bedarfs.

Wäschepflege

Waschen, Bügeln, Zusammenlegen und Einräumen Ihrer Kleidung und Heimtextilien.

Mahlzeiten zubereiten

Kochen von warmen Mahlzeiten sowie die Vorbereitung von Snacks für den Tag.

Spülen & Aufräumen

Geschirrspülen, Spülmaschine ein- und ausräumen sowie Ordnung in der Küche schaffen.

Alltagshilfen

Regelmäßiges Leeren der Mülleimer, Gießen von Pflanzen und kleine Handgriffe im Alltag.

Wichtiger Hinweis zu speziellen Tätigkeiten

Aufgaben wie Fensterputzen, professionelle Teppichreinigung oder Tätigkeiten, die eine Leiter erfordern (z. B. Gardinen abnehmen), zählen nicht zur regulären Grundversorgung. Nach individueller Absprache planen wir diese jedoch gerne gesondert für Sie ein. Bitte stellen Sie die benötigten Reinigungsmittel selbst zur Verfügung.

FAQ Verhinderungspflege | Lach und Scherer
Wissenswertes

Fragen zur
Verhinderungspflege?

Transparenz ist uns wichtig. Hier finden Sie alle Antworten zu Kosten, Leistungen und den Voraussetzungen für die Ersatzpflege.

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden von der Pflegekasse übernommen, sofern die Voraussetzungen (mindestens Pflegegrad 2 und 6 Monate Vorpflegezeit) erfüllt sind.
Die Pflegekasse stellt ein jährliches Budget von bis zu 1.685 Euro für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dieses kann unter bestimmten Voraussetzungen noch aufgestockt werden.
Anspruch besteht, wenn die zu pflegende Person mindestens Pflegegrad 2 hat und vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege bereits seit mindestens sechs Monaten in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt wurde.
Ja, die stundenweise Verhinderungspflege ist möglich (z. B. für Arztbesuche oder kurze Auszeiten). In diesem Fall wird nur das Budget für Verhinderungspflege genutzt, das reguläre Pflegegeld wird jedoch nicht gekürzt.