Alltag meistern.
Sicher zuhause.
Ambulante Pflege ermöglicht es Ihnen, in Ihrem gewohnten Zuhause zu bleiben, während Sie die Unterstützung und Pflege erhalten, die Sie benötigen. Ob es sich um medizinische Behandlungspflege, Grundpflege oder hauswirtschaftliche Unterstützung handelt – wir sind jederzeit für Sie da.
Was versteht man unter Grundpflege?
Die Grundpflege umfasst essenzielle Unterstützung im Alltag für Menschen, die bestimmte Tätigkeiten nicht mehr selbstständig ausführen können. Sie richtet sich an alle Personen mit einem anerkannten Pflegebedarf, unabhängig von Alter oder Erkrankung.
Körperpflege & Hygiene
Waschen, Duschen, Haut-, Mund- und Zahnpflege zur Förderung des Wohlbefindens.
Ernährung
Hilfe bei der Nahrungsaufnahme, mundgerechte Zubereitung und Unterstützung beim Trinken.
Mobilitätsförderung
Unterstützung beim Aufstehen, Begleitung beim Gehen und aktivierende Pflege.
Ausscheidungen
Begleitung beim Toilettengang, Inkontinenzversorgung und Förderung der Kontinenz.
An- und Auskleiden
Assistenz beim An- und Ausziehen, inklusive Auswahl passender Kleidung und Hilfsmittel.
Vorbeugende Maßnahmen
Dekubitusprophylaxe, Thromboseprävention und Verwendung spezieller Lagerungshilfen.
Individuelle Hilfe
Die 5 Stufen der Hilfestellung in der Grundpflege
Wenn ein Mensch im Alltag pflegerische Unterstützung benötigt, bedeutet das keinesfalls, dass er sofort alle Aufgaben aus der Hand geben muss.
Im Gegenteil: Das oberste Ziel ist es, vorhandene Fähigkeiten gezielt zu fördern und die Selbstständigkeit so lange wie möglich zu bewahren.
1
Begleitende Aufsicht
Der Pflegebedürftige plant und erledigt die jeweilige Aufgabe völlig eigenständig. Die Pflegekraft ist lediglich anwesend, behält die Situation im Auge und steht bereit, um bei eventuellen Unsicherheiten sofort eingreifen zu können.
2
Gezielte Vorbereitung
Die aktive Ausführung liegt weiterhin komplett beim Betreuten. Die Pflegeperson sorgt jedoch im Vorfeld für reibungslose Abläufe, indem sie beispielsweise die benötigten Pflegeutensilien, das Waschzeug oder die Kleidung griffbereit herrichtet.
3
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Pflegekraft fungiert hier als verbaler Navigator. Sie motiviert, erinnert an die nächsten Handgriffe und steuert den Ablauf durch klare Worte. Die körperliche Umsetzung bleibt beim Pflegebedürftigen, die Pflegekraft kontrolliert das Ergebnis.
4
Gemeinsame Ausführung
Hier arbeiten Pflegeperson und Pflegebedürftiger Hand in Hand. Was der Betreute noch aus eigener Kraft schafft, macht er selbst. Handgriffe, die zu anstrengend oder motorisch nicht mehr machbar sind, werden von der Pflegekraft übernommen.
5
Komplette Übernahme
Wenn die körperlichen oder geistigen Ressourcen für eine bestimmte Tätigkeit fehlen, tritt die Pflegekraft vollständig an die Stelle des Pflegebedürftigen und führt alle erforderlichen pflegerischen Schritte fachgerecht für ihn aus.
Finanzierung & Kassen
Budgets der Pflegekasse im Überblick
Für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes stellt Ihnen die Pflegekasse ab Pflegegrad 2 monatliche Budgets (sogenannte Pflegesachleistungen) zur Verfügung.
Pflegegrad 1
131 €*
*Entlastungsbetrag
Pflegegrad 2
796 €
pro Monat
Pflegegrad 3
1.497 €
pro Monat
Pflegegrad 4
1.859 €
pro Monat
Pflegegrad 5
2.299 €
pro Monat
Direkte Abrechnung mit der Pflegekasse
Sie müssen sich nicht um die finanzielle Abwicklung kümmern. Wir rechnen unsere erbrachten Leistungen im Rahmen der gesetzlichen Budgets direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Ein privater Eigenanteil entsteht für Sie erst dann, wenn die vereinbarten Leistungen das monatliche Budget Ihres Pflegegrads übersteigen.
Häufige Fragen zur Grundpflege
Alle wichtigen Informationen auf einen Blick: Hier finden Sie kurze, klare und leicht verständliche Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Grundpflege nach SGB XI.
Gibt es Grundpflege auch ohne anerkannten Pflegegrad?
Ja, das ist in Ausnahmefällen möglich. Wenn ein Arzt die Grundpflege als sogenannte „häusliche Krankenpflege“ verschreibt – beispielsweise vorübergehend nach einem Krankenhausaufenthalt –, werden die Kosten von der Krankenkasse getragen, auch wenn kein Pflegegrad vorliegt.
Welche konkreten Leistungen gehören zur Grundpflege (und welche nicht)?
Zentraler Bestandteil sind Hilfen bei der Körperpflege, bei der Mobilität (etwa beim Aufstehen oder Umsetzen), bei der Ernährung und bei Ausscheidungen sowie vorbeugende Maßnahmen gegen gesundheitliche Risiken (Prophylaxen).
Nicht zur Grundpflege zählen medizinische Maßnahmen (Spritzen, Verbandswechsel) sowie reine Hausarbeiten, wie Kochen, Putzen oder Einkaufen.
Wer darf die Grundpflege durchführen?
Da es sich hierbei nicht um medizinische Eingriffe handelt, ist keine formelle medizinische Ausbildung vorgeschrieben. Professionelle Pflegedienste setzen hierfür meist geschulte Pflegeassistenten oder Pflegehilfskräfte ein. Genauso dürfen aber auch pflegende Angehörige oder andere Betreuungspersonen diese Aufgaben übernehmen, sofern sie die entsprechenden Handgriffe beherrschen.
Wer übernimmt die Kosten für die Grundversorgung?
Die Pflegekasse beteiligt sich an den Kosten, sofern ein offizieller Pflegegrad anerkannt wurde. Wie hoch der Eigenanteil ausfällt, hängt von der Region, dem jeweiligen Pflegedienst und den konkret gebuchten Leistungen ab.
Wo liegt der Unterschied zwischen Grundpflege und Behandlungspflege?
Die Grundpflege sichert die alltägliche Basisversorgung ab. Dazu zählen Hilfestellungen bei der Körperhygiene, bei der Nahrungsaufnahme, bei Toilettengängen sowie die Unterstützung der eigenen Beweglichkeit. Ihr Ziel ist es, die Selbstständigkeit und das Wohlbefinden zu fördern.
Die Behandlungspflege umfasst hingegen rein medizinische Tätigkeiten (z. B. Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe). Diese müssen zwingend von einem Arzt verordnet werden und dürfen ausschließlich von examiniertem Fachpersonal ausgeführt werden. Beide Pflegeformen greifen oft nahtlos ineinander, um eine optimale Gesamtversorgung zu gewährleisten.
Wo kann die Grundpflege stattfinden?
Ganz nach Ihrem individuellen Bedarf: Die pflegerische Unterstützung kann direkt bei Ihnen zuhause (ambulant), in einer Tagespflege (teilstationär) oder auch in einem Pflegeheim (stationär) erfolgen.
Wie viel Zeit nimmt die Grundpflege in Anspruch?
Hierfür gibt es keine festen zeitlichen Vorgaben. Die Dauer richtet sich exakt nach den persönlichen Bedürfnissen und dem individuellen Grad der Pflegebedürftigkeit. Wenn es der Pflegealltag erfordert, können die Leistungen auch problemlos auf mehrere Besuche am Tag aufgeteilt werden.