Medizinische Pflege.
Sicher zuhause.
Fachgerechte Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – durchgeführt von examinierten Pflegefachkräften mit Ruhe, Sorgfalt und Menschlichkeit.
Beratung anfragenMedizinische Versorgung
Ärztlich verordnete Leistungen direkt bei Ihnen zuhause – zuverlässig, dokumentiert und persönlich.
Was umfasst die Behandlungspflege?
Die Behandlungspflege (nach SGB V) umfasst medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung. Ob Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe – wir führen diese Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause durch, um Ihre Gesundheit sicher zu stabilisieren und zu fördern.
Medikamentengabe
Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung.
Blutzuckermessung
Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Vitalwerte.
Wundversorgung
Fachgerechte Versorgung von akuten und chronischen Wunden.
Kompressionsstrümpfe
An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Verbänden.
Injektionen
Sichere Durchführung von Injektionen, z. B. Insulin oder Heparin.
Katheterversorgung
Fachgerechte Versorgung von Blasenkathetern.
Sicherheit & Vertrauen
Wir arbeiten eng mit Ärzten und Angehörigen zusammen.
Für Sie vor Ort: Unser Einzugsgebiet in Frankfurt
Mobilität und kurze Wege sind uns wichtig, um im Ernstfall schnell bei Ihnen zu sein. Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Patienten zuverlässig in den folgenden Frankfurter Stadtteilen:
- Zentrum & Nord: Westend, Nordend, Bornheim, Ostend
- Westen: Bockenheim, Gallus, Ginnheim, Heddernheim
- Süden & Umland: Sachsenhausen, Niederrad, Oberrad
Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – oft können wir unsere Touren flexibel anpassen.
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?
Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?
Die gute Nachricht vorweg: Da die Behandlungspflege (nach SGB V) eine rein medizinische Notwendigkeit ist, werden die Kosten zu 100 % von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Sie belastet somit nicht Ihr Pflegegeld oder Ihr Budget der Pflegekasse (SGB XI).
Gibt es eine Zuzahlung?
Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag sowie 10 Euro pro ärztlicher Verordnung – allerdings begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt auch dieser Anteil komplett.
In 3 einfachen Schritten zu Ihrer medizinischen Versorgung
Die ärztliche Verordnung
Ihr Hausarzt, Facharzt oder der Sozialdienst im Krankenhaus stellt Ihnen eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (das sogenannte Muster 12) aus.
Kontakt mit Lach & Scherer
Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir besprechen die Verordnung und planen gemeinsam die optimalen Besuchszeiten für Ihre Behandlung (z. B. für die tägliche Spritze oder den Verbandswechsel).
Bürokratie abgeben & entspannen
Wir reichen die Verordnung direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sie müssen sich um nichts kümmern – unser Fachpersonal startet pünktlich und zuverlässig mit der Pflege bei Ihnen zu Hause.
Häufig gestellte Fragen
Klare Antworten zu den wichtigsten Themen rund um ärztliche Verordnungen, Pflegegrade und die Kostenübernahme bei der Behandlungspflege.