Lach und Scherer | Floating High-End Navigation
Behandlungspflege nach SGB V | Lach und Scherer
Behandlungspflege zuhause

Medizinische Pflege.
Sicher zuhause.

Fachgerechte Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung – durchgeführt von examinierten Pflegefachkräften mit Ruhe, Sorgfalt und Menschlichkeit.

Beratung anfragen

Medizinische Versorgung

Ärztlich verordnete Leistungen direkt bei Ihnen zuhause – zuverlässig, dokumentiert und persönlich.

Medizinische Sicherheit im Alltag Vertrautes Pflegepersonal Entlastung für Angehörige
Medizinische Leistungen nach SGB V

Was umfasst die Behandlungspflege?

Die Behandlungspflege (nach SGB V) umfasst medizinische Leistungen auf ärztliche Verordnung. Ob Wundversorgung, Injektionen oder Medikamentengabe – wir führen diese Maßnahmen direkt bei Ihnen zu Hause durch, um Ihre Gesundheit sicher zu stabilisieren und zu fördern.

Durch examiniertes Fachpersonal Alle ärztlich verordneten Maßnahmen werden ausschließlich von geschulten Pflegefachkräften durchgeführt und dokumentiert.

Medikamentengabe

Verabreichung von Medikamenten nach ärztlicher Anordnung.

Blutzuckermessung

Regelmäßige Kontrolle und Dokumentation der Vitalwerte.

Wundversorgung

Fachgerechte Versorgung von akuten und chronischen Wunden.

Kompressionsstrümpfe

An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen und Verbänden.

Injektionen

Sichere Durchführung von Injektionen, z. B. Insulin oder Heparin.

Katheterversorgung

Fachgerechte Versorgung von Blasenkathetern.

Sicherheit & Vertrauen

Wir arbeiten eng mit Ärzten und Angehörigen zusammen.

Examiniertes Fachpersonal Nach ärztlicher Verordnung Abrechnung mit allen Kassen Persönlich und zuverlässig

Mobilität und kurze Wege sind uns wichtig, um im Ernstfall schnell bei Ihnen zu sein. Unser ambulanter Pflegedienst versorgt Patienten zuverlässig in den folgenden Frankfurter Stadtteilen:

  • Zentrum & Nord: Westend, Nordend, Bornheim, Ostend
  • Westen: Bockenheim, Gallus, Ginnheim, Heddernheim
  • Süden & Umland: Sachsenhausen, Niederrad, Oberrad

Ihr Stadtteil ist nicht dabei? Rufen Sie uns einfach an – oft können wir unsere Touren flexibel anpassen.

Wer übernimmt die Kosten für die Behandlungspflege?

Die gute Nachricht vorweg: Da die Behandlungspflege (nach SGB V) eine rein medizinische Notwendigkeit ist, werden die Kosten zu 100 % von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Sie belastet somit nicht Ihr Pflegegeld oder Ihr Budget der Pflegekasse (SGB XI).

Gibt es eine Zuzahlung?

Gesetzlich Versicherte über 18 Jahren zahlen lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 % der Kosten pro Tag sowie 10 Euro pro ärztlicher Verordnung – allerdings begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. Wenn Sie von der Zuzahlung befreit sind, entfällt auch dieser Anteil komplett.

In 3 einfachen Schritten zu Ihrer medizinischen Versorgung

1

Die ärztliche Verordnung

Ihr Hausarzt, Facharzt oder der Sozialdienst im Krankenhaus stellt Ihnen eine „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ (das sogenannte Muster 12) aus.

2

Kontakt mit Lach & Scherer

Sie rufen uns an oder schreiben uns. Wir besprechen die Verordnung und planen gemeinsam die optimalen Besuchszeiten für Ihre Behandlung (z. B. für die tägliche Spritze oder den Verbandswechsel).

3

Bürokratie abgeben & entspannen

Wir reichen die Verordnung direkt bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Sie müssen sich um nichts kümmern – unser Fachpersonal startet pünktlich und zuverlässig mit der Pflege bei Ihnen zu Hause.

Ihre Fragen beantwortet

Häufig gestellte Fragen

Klare Antworten zu den wichtigsten Themen rund um ärztliche Verordnungen, Pflegegrade und die Kostenübernahme bei der Behandlungspflege.

Nein, das ist ein häufiger Irrtum. Die Behandlungspflege (nach SGB V) ist völlig unabhängig von einem anerkannten Pflegegrad. Da es sich um medizinische Maßnahmen handelt, ist ausschließlich die Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt entscheidend.
Die Kosten werden von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse getragen (nicht von der Pflegekasse). Bei gesetzlich Versicherten ab 18 Jahren fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an (10 % der Kosten für max. 28 Tage im Jahr plus 10 Euro pro Verordnung) – es sei denn, Sie besitzen einen Befreiungsausweis.
Eine Erstverordnung nach einem Arztbesuch oder Krankenhausaufenthalt wird in der Regel für 14 Tage ausgestellt. Sollte eine längere Behandlung notwendig sein (z. B. bei chronischen Wunden), kann Ihr Arzt eine Folgeverordnung ausstellen. Wir kümmern uns für Sie darum, dass diese lückenlos bei der Kasse eingereicht wird.
Medizinische Behandlungspflege darf ausschließlich von staatlich examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. So garantieren wir höchste Qualität und Sicherheit bei sensiblen Aufgaben wie dem Spritzen von Insulin, der Versorgung von Port-Kathetern oder beim Anlegen von speziellen Verbänden.